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Gesetzliche und soziale Betreuung in Einrichtungen / Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

12.06.2024 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Entdecken Sie eine wenig bekannte, aber entscheidende Realität: Zwischen erwachsenen Angehörigen (ausgenommen Kinder) existieren automatisch keine gesetzlichen Vertretungsbefugnisse, um in entscheidenden Angelegenheiten für ihre Lieben zu handeln, wenn diese aufgrund von Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Im schlimmsten Fall wird über das Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet, bei der der Richter über die Person des Betreuers und dessen Aufgaben entscheidet.

Doch es gibt auch einen Weg, dies zu verhindern: durch die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Unser Seminar widmet sich der tiefgehenden Bedeutung dieser Dokumente und beleuchtet die klare Aufgabenverteilung zwischen den Betreuten, den Bevollmächtigten und den engagierten Fachkräften sozialer Einrichtungen. Erfahren Sie, wie Sie durch Vorausplanung Kontrolle über Ihre persönlichen Belange behalten und für den Fall der Fälle Ihre Wünsche respektiert werden.

Dieses Seminar beinhaltet folgende Themen:

  • Übersicht zu den Änderungen im Betreuungsrecht 2023, insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
  • Notwendiger Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht
  • Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung
  • Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik, Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen, Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen

Zielgruppe:

  • Pflegefachkräfte, Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Verwaltung

Termine:

  • 12.06.2024, 08:00 - 15:00 Uhr

Dozent:

  • Gregor Wittmann, Rechtsanwalt

Teilnahmegebühr:

  • 150,00 € (inkl. Getränke und Mittagessen)

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Europa/Berlin
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