Mitarbeiter-Fehlverhalten, Arbeitsrechtliche Maßnahmen
13.08.2025, 08:00 - 15:00 Uhr | Nicht allen ist bekannt, dass es zwischen Angehörigen (außer bei Kindern) automatisch keine gesetzlichen Vertretungsbefugnisse gibt, um wichtige Angelegenheiten für Angehörige zu regeln, wenn diese krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage sind. Es ist aber auch möglich, dies zu verhindern. Dazu dienen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Im Seminar geht es um die Bedeutung dieser Dokumente und die Verteilung der Aufgaben zwischen den Betreuten, den Betreuern und den Mitarbeitern sozialer Einrichtungen.
Dieses Seminar beinhaltet folgende Themen:
- Betreuungsrecht und Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
- Notwendiger Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht
- Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung
- Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik > Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen, Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
Zielgruppe:
- Pflegefachkräfte, Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Verwaltung
Termine:
- 13.08.2025, 08:00 - 15:00 Uhr
Dozent:
- Rechtsanwalt, Gregor Wittmann
Teilnahmegebühr:
160,00 € (inkl. Getränke und Mittagessen)